Hauswirtschaft und Betreuung
Gerne unterstützen unsere erfahrenen Mitarbeiter Sie in Ihrem Alltag, sodass Sie möglichst lange in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben können.Unabhängig davon ob Sie sich Hilfe bei Hausarbeiten, wie der Wohnungsreinigung oder dem Wäsche waschen, dem Zubereiten von Mahlzeiten oder eine Begleitung bei Einkäufen, Arztbesuchen und Spaziergängen wünschen.
Die Kosten hierfür werden durch die Pflegeversicherung, im Rahmen des Anspruchs Ihres Pflegegrades, übernommen.
Außerdem können Sie den sogenannten „Entlastungsbetrag“ in Anspruch nehmen. Darunter fallen alle Leistungen, die der sozialen Betreuung dienen bzw. die Angehörigen entlasten, z.B. die Unterstützung im Haushalt oder die Alltagsbegleitung, wie sie oben beschrieben ist. Diese Leistungen übernimmt die Pflegeversicherung zusätzlich zu Ihrem Sachleistungsanspruch bis zu einer Höhe von 125 € pro Monat.
Im Rahmen der Hauswirtschaft und Betreuung erledigen wir z.B. Folgendes für Sie:

Hauswirtschaft
• Einkaufen • Zubereitung von Mahlzeiten • Aufräumen • Reinigen der Wohnung • Fenster putzen • Wäsche waschen
Betreuung
Wir begleiten Sie zu Ärzten und Therapeuten oder gehen auch gerne einfach mit Ihnen spazieren. Fällt der Besuch von Veranstaltungen oder Treffen, z. B. im Verein in letzter Zeit schwerer? Dann unterstützen wir Sie gerne auch in diesem Bereich.

Entlastung von Angehörigen
Die Versorgung von Pflegebedürftigen ist auch für die Angehörigen eine Herausforderung. Nehmen Sie sich wichtige Auszeiten. Wir sind in der Zeit für Sie vor Ort, während Sie freie Zeit für sich haben.
Unterhaltung
Gerne leisten Ihnen unsere Mitarbeiter auch Gesellschaft, machen mit Ihnen Ausflüge oder Gedächtnisübungen. Terminvereinbarungen und die Organisation Ihrer Post oder Amtsgeschäfte gehören auch zu unseren Leistungen.
Info
Neben meinen fachlichen Fähigkeiten verfüge ich über ein weitläufiges Netzwerk mit Koorperationen zum Wohle des zu Betreuenden und dessen Angehörigen.
Fachliches Wissen
Aufgrund meiner Anerkennung nach der AnFöVO §45a SGB XI i.V.m. §53c SGB XI ist es mir möglich,direkt mit den Pflegekassen abzurechnen. Gerne stehe ich Ihnen für ein kostenloses Beratungsgespräch zur Verfügung.