Wir beantworten Ihre Fragen
Kostenübernahme Pflege
Bei der Betreuung sollte es darum gehen, individuelle Bedürfnisse zu erfüllen. Dabei spielt die Frage nach der Kostenübernahme eine zentrale Rolle. Wenn pflegende Angehörige auf einen zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienst zurückgreifen möchten, übernehmen die Pflegekassen die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag – immer abhängig vom Pflegegrad.
Abrechnung über die Pflegeversicherung
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, sollten Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse stellen. Gerne sind wir vom Betreuungsdienst mit Herz dabei behilflich. Betreuungsdienst mit Herz verfügt über eine volle Pflegekassenzulassung. Die Kosten für Betreuungsleistungen können daher durch die Pflegekassen finanziert werden.
Ihre Optionen für die häusliche Pflege und Betreuung
Das Pflegegeld …
… zahlt die Pflegekasse, wenn Angehörige den zu Pflegenden komplett privat versorgen. Diese Mittel sind also frei verfügbar. Die Höhe ist abhängig vom Pflegegrad.
Kombinationsleistungen …
… stellt die Pflegekasse zur Verfügung, wenn pflegende Angehörige neben der privat erbrachten Pflege und Betreuung zusätzlich auf einen zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienst zurückgreifen. Dadurch erhöht sich das Pflegegeld insgesamt, sodass eine angemessene Betreuung gewährleistet werden kann. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem zugelassenen Betreuungs- und Pflegedienst und den Pflegekassen. Das Pflegegeld wird nur dann noch anteilig ausgezahlt, wenn die Pflegesachleistungen im jeweiligen Monat nicht komplett ausgeschöpft werden.
Pflegesachleistungen…
…umfassen einen deutlich höheren Leistungsbetrag im Vergleich zum Pflegegeld. Mit einem kassenzugelassenen Betreuungs- und Pflegedienst –
wie z. B. Betreuungsdienst mit Herz – kann der jeweilige monatliche Betrag in voller Höhe genutzt werden. Lediglich die Auszahlung des Pflegegeldes entfällt
in diesem Fall. Um die Abrechnung der Pflegesachleistungen muss sich der Pflegebedürftige nicht selber kümmern, denn sie erfolgt direkt mit den Pflegekassen.
Zusätzliche Mittel: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Entlastungsleistungen.
Nutzen Sie Ihre zusätzlichen Budgets!
Zusätzliche Mittel und Budgets
Verhinderungspflege
Für pflegende Angehörige ist die sogenannte Verhinderungspflege eine gute Möglichkeit, stundenweise Entlastung für die anspruchsvolle Pflegeaufgabe zu bekommen. Was bedeutet das genau? Wenn Sie als pflegende Angehörige vorübergehend an der Pflege gehindert sind oder einfach einmal ausspannen möchten, beteiligt sich die Pflegeversicherung. Jeder Pflegebedürftige, der mindestens einen Pflegegrad 2 hat, kann Unterstützung im Gegenwert von bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen.
Kurzzeitpflege
Wenn Sie das zusätzliche Budget der Kurzzeitpflege für eine Betreuung in einer stationären Einrichtung nicht benötigen, können Sie fünfzig Prozent in das Budget der Verhinderungspflege (806 € pro Jahr) umwandeln lassen. Damit kann das Budget der Verhinderungspflege auf insgesamt 2.418 € pro Jahr aufgestockt werden. Diese Mittel stehen dann für eine Pflegeauszeit zur Verfügung, in der Ihre Angehörigen durch einen zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienst wie Betreuungsdienst mit Herz zuhause umsorgt werden können – beispielsweise für eine stundenweise Entlastung oder für einen Urlaub.
Entlastungsleistungen
Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 stehen 125 € monatlich zur Verfügung, um sich Unterstützung im Haushalt, für die Begleitung zum Arzt, zu einem Spaziergang oder für gemeinsame Aktivitäten zu holen. Auszahlbar ist auch dieser Betrag nicht. Betreuungsdienst mit Herz als zugelassener Betreuungsdienst rechnet diese Leistungen direkt mit den Pflegekassen ab.
Wenn Sie Rechnungen von Betreuungsdienst mit Herz privat begleichen, können die Kosten auch von der Einkommenssteuer der zu pflegenden Person oder des pflegenden Angehörigen abgesetzt werden. Der abzugsfähige Höchstbetrag liegt bei 20.000 Euro pro Jahr, wovon 20 Prozent steuerabzugsfähig sind. Damit reduzieren sich die Steuerzahlungen bis zu 4.000 Euro pro Jahr.
Häusliche Pflege – welche passt zu Ihnen?
Wir wissen, dass pflege- und hilfsbedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen viele Dinge bei der Auswahl der richtigen Betreuung zu berücksichtigen haben und die richtige Entscheidung treffen wollen. Unser kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch kann Ihnen dabei helfen, die beste Betreuung zu finden. Wir entwickeln die beste persönliche Betreuungslösung für Sie.
Benötige ich/mein Angehöriger zwingend einen Pflegegrad?
Nein, unsere Leistungen können selbstverständlich auch von Privatzahlern in Anspruch genommen werden.
Wie oft und wie lang findet die Betreuung/Entlastung statt?
Das hängt ganz von Ihren Wünschen und Bedürfnissen ab.
Wir empfehlen mindestens einen Einsatz pro Woche mit einer Dauer von mindestens 60 Minuten.
In unserem Erstgespräch besprechen wir Ihre Wünsche und Vorstellungen und erstellen gemeinsam ein individuelles Angebot für Sie.
Muss ich mich immer wieder an neue Leute gewöhnen, die zu mir nach Hause kommen?
Nein, regulär ist jede Betreuungskraft für „ihre“ Kunden verantwortlich. Sollte es jedoch aufgrund von personellen Ausfällen nötig sein, so schicken wir Ihnen gegebenenfalls einen Ersatz. Das würden wir jedoch vorher mit Ihnen absprechen. Uns ist wichtig, dass ein gegenseitiges Vertrauen entsteht und Sie unsere Leistungen als Hilfe empfinden.
Wie funktioniert die Bezahlung?
Da wir bei allen Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen ein anerkannter Anbieter sind, können wir auch direkt mit diesen abrechnen. Für einen Pflegegrad 1 beispielsweise stehen Ihnen im Monat 125€ (unabhängig von eventuell in Anspruch genommenen Pflegeleistungen) zur Verfügung. Sollten Sie mehr Leistungen benötigen, dann würden wir Ihnen die Differenz privat in Rechnung stellen. Außerdem gibt es noch weitere Möglichkeiten, dass Budget für unsere Dienstleistungen zu erhöhen. So können wir z.B. auch über die Verhinderungspflege abrechnen. Hierfür beraten wir Sie natürlich gern.
Was ist, wenn ich im Krankenhaus bin, Besuch habe oder aus anderen Gründen die Betreuungs- und Entlastungsleistungen nicht in Anspruch nehmen kann?
Das stellt auch kein Problem dar. Sie können Ihren Termin bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei stornieren.